Wir sind eine Gebäudereinigungsfirma
In Heilbronn
Unser erfahrenes Team bietet Dienstleistungen sowohl für Wohn- als auch Gewerbeimmobilien an. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Branche.
Unser erfahrenes Team bietet Dienstleistungen sowohl für Wohn- als auch Gewerbeimmobilien an. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Branche.
Willkommen bei Richard Steffens Gebäudereinigung
Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend. Der Vertrag kommt durch gegenseitige schriftliche Annahmeerklärungen, der R.S.Gebäudereinigung (Auftragnehmer) und des Auftraggebers zustande. Die Grundlage der vertraglichen Bedingungen bildet die Richtlinie für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOB und VOL in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise ab Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung in Euro € zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.1 Die Zahlungen sind ausschließlich an uns und bargeldlos auf eines der angegebenen Konten zu leisten.
3.2 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig und zahlbar.
3.3 Soweit Skonto ausdrücklich und schriftlich gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen des Auftraggebers entgegenstehen beglichen sind.
3.4 Schecks werden angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird.
3.5 Schecks werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Für rechtzeitige Einlösung übernehmen wir keine Gewähr.
3.6 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, mit Fertigung der dritten Mahnung vom Fälligkeitstage Zinsen in Höhe von 10 % auf den Bruttobetrag zu berechnen. Die Dienstleistungserbringung wird eingestellt und erst nach Rechnungsbegleichung wieder aufgenommen. Der dabei entstehende Lohnausfall geht zu Lasten des in Zahlungsverzug geratenen Auftraggebers.
3.7 Des Weiteren kommt bei Zahlungsverzug der Auftraggeber für sämtliche Mahn- und Inkassokosten auf.
3.8 Bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger Regelungen gesetzgeberischen Ursprungs behält sich der Auftragnehmer eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Vergütung vor. Die Änderung tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, in dem jeweils eine Änderung eines oder mehrerer der vorgenannten Faktoren erfolgt ist. Ein Einspruch des Auftraggebers ist schriftlich geltend zu machen.
3.9 Sind bei längerfristigen Verträgen wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oder Ausmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Vertragsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind festzulegen. Zuschläge für Überstunden, sonntags, feiertags oder Nachtarbeit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.1 Die Grundlage für die Art und den Umfang der Leistung bildet das entsprechende Leistungsverzeichnis mit dazugehörigen Zyklen, welches Vertragsbestandteil ist und zwischen beiden Partnern schriftlich vereinbart wurde. Die einzelne Leistungsart ist im Handbuch und Lexikon der Reinigungs- und Hygienetechnik (Herausgeber Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Gebäudereinigungstechnik) definiert.
4.2 Termine für die Leistungserbringung sind angemessen zu verlängern, wenn der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Auftragsrealisierung gehindert wird.
5.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, Änderungen der in Auftrag gegebenen Leistungen vorzunehmen, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt und die Änderung für die vertraglich fixierten Interessen des Auftraggebers nicht wesentlich und für diesen daher zumutbar sind.
5.2 Verlangt der Auftraggeber nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Leistungen oder zu anderen Zyklen, so hat er in jedem Falle dem Auftragnehmer einen schriftlichen Auftrag vorzulegen.
5.3 Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsnachweises sind sowie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten werden nach besonderer Vereinbarung vergütet.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Müll und Abfall, der im Zuge der Reinigungsarbeiten vom AN wegzuräumen ist, geeignete, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, Abfallbehältnisse zur Verfügung zu stellen wobei der AN sich verpflichtet, den Müll und Abfall, entsprechend der Anweisungen und Hinweisen des Auftraggebers, den Müll und Abfall dort bzw. darin abzulegen und die weitere fachgerechte Entsorgung in der Verantwortung des Auftraggebers liegt.
6.1 Der Auftragnehmer hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten Eigenschaften besitzen.
6.2 Treten dennoch Mängel auf, so sind diese vom Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von 24 Std., anzuzeigen.
6.3 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
6.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung, um die entsprechende Leistungsposition angemessen herabsetzen.
6.5 Kommt der Auftraggeber der Mängelmeldung nicht unverzüglich nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht.
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Personen (1.000.000,00 €) und Sachschäden, (500.000,00 €) die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2 Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten vor. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Folgeschäden. Die Haftung ist auf die Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist insoweit ausgeschlossen.
7.3 Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, aus beiderseits anerkannten wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist.
9.1 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Heilbronn.
9.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.3 Änderungen oder Ergänzungen, sämtliche Abreden einschließlich der Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9.4 Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
© Copyright R.S. Gebäudereinigung 2024 . All right reserved.
Created By Sigle Computer Services GbR